- Erst einmal Durchatmen! Schritt für Schritt lässt sich alles regeln, wir helfen dabei.
- Die Sterbeurkunde beantragen wir beim zuständigen Standesamt. Dazu muss immer der letzte Personenstand nachgewiesen werden: Die Geburtsurkunde muss in jedem Fall vorliegen, bei Verheiraten zusätzlich die Eheurkunde (oder der Auszug aus dem Familienbuch), bei Geschiedenen zusätzlich die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.
- Zu den regulären Bestatteraufgaben gehört auch die Abmeldung bei der Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. bei anderen Versicherungen. Dafür benötigen wir die Karte der Krankenversicherung und die Versicherungspolicen. (Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung wird die Sterbeurkunde im Original und häufig der Personalausweis der Bezugsberechtigten in Kopie benötigt.)
- Ebenfalls übernehmen wir die Abmeldung von der Rentenversicherung und eventuell die Beantragung des dreimonatigen Übergangsgelds für Witwer und Witwen. Die reguläre Hinterbliebenenrente muss vom Bezugsberechtigten persönlich beantragt werden. Dies wird kostenlos von den Versichertenberater_innen oder Versichertenältesten unterstützt.
- Informiert werden müssen der Arbeitgeber, die Banken und später das Finanzamt (Wechsel der Steuerklasse).
- Eventuell muss die Wohnung oder das Zimmer im Pflegeheim oder Hospiz zeitnah aufgelöst werden. Für gemietete Wohnungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten. Wir vermitteln Firmen, die sich um die Auflösung von Wohnungen kümmern.
- Gekündigt werden müssen häufig auch Energie- und Wasserversorgungsverträge, Telefonverträge, KFZ-Versicherung, GEZ, Abonnements für Zeitschriften und Nahverkehr/ BahnCard, Schwerbehindertenausweis, Vereine, Organisationen uä. Es kann sinnvoll sein, dafür den Kontoauszug nach Abbuchungen zu durchsuchen.
- Digitale Daten und Accounts müssen geprüft werden. Das hat in der Regel Zeit.
- Der Erbschein kann erst mit der originalen Sterbeurkunde beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Erbschein notwendig ist.
- Bestattungskosten inklusive Grabmal können unter Umständen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Tipp: den Kontoauszug des Toten nach regelmäßigen Abbuchungen durchsuchen. Am Jahresanfang werden oft Jahresbeiträge für Vereine abgebucht.
Unterlagen im Trauerfall zum Download: Checkliste.pdf
Welche Unterlagen brauche ich im Trauerfall Checkliste