Erbe und Nachlass

Memento mori

Schnapp Austern, Dukaten,
Musst dennoch sterben!
Dann tafeln die Maden
Und lachen die Erben.

Joseph von Eichendorff Erbe und Nachlass

Das Erbe antreten

Wenn ein Testament vorhanden ist, muss es zunächst eröffnet werden. Dies geschieht durch das Amtsgericht (auch Nachlassgericht), bei dem das Testament hinterlegt ist oder in dessen Bezirk der Tote gemeldet war. Hier kann man das zuständige Gericht finden.

Als Erbnachweis für Banken, KFZ-Stellen etc. genügt dann meist das eröffnete Testament in Kopie sowie das Eröffnungsprotokoll. In diesem Fall ist der Erbschein also nicht zwingend notwendig. Vor der Beantragung eines kostenpflichtigen Erbscheins ist abzuwägen, ob dieser wirklich nötig ist.

Wenn kein Testament vorhanden ist, wird der Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragt. Zuständig ist das Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Tote gemeldet war. Der Erbschein kann bei einer Notarin oder direkt beim Nachlassgericht beantragt werden. In Berlin kann die Ausstellung des Erbscheins mehrere Monate dauern.

Folgende Unterlagen müssen dafür im Original oder notariell beglaubigt vorliegen:

  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder des Toten
  • ggf. Scheidungsurteile
  • bei anderen Verwandten (Eltern, Geschwister, Nichten, Cousinen etc.): sämtliche Personenstandsurkunden, die die Verwandtschaft belegen.
Das Erbe ausschlagen

Hinterlässt der Tote Schulden oder Verbindlichkeiten, die das Vermögen übersteigen, ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen. Das bedeutet allerdings, dass der gesamte Nachlass, also auch alle persönlichen Gegenstände, dem Staat zufallen.

In zweifelhaften Fällen sollte bei der Abwägung einer Erbausschlagung unbedingt eine Rechtsanwältin beraten.

Ab der Kenntnis des Erbes beträgt die Frist zum Ausschlagen des Erbes sechs Wochen. Zuständig ist entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Tote gemeldet war oder in dessen Bezirk die ausschlagende Person gemeldet ist.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine informative Broschüre zum Erbrecht herausgegeben.

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Unterlagen im Trauerfall

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