Sozialbestattung

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Rund 10% aller Berliner Bestattungen sind sogenannte Sozialbestattungen, das heißt, das Sozialamt übernimmt für die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten der Bestattung.

Eine Sozialbestattung wird in Berlin bei dem Sozialamt eines Bezirkes beantragt, in dem der Sterbeort liegt, oder bei demjenigen Sozialamt, bei dem der Tote selbst Leistungen bezogen hat.

Bestattungspflichtige Angehörige müssen den Nachweis erbringen, dass die Kosten der Bestattung für sie nicht zumutbar sind. Dies kann auch (bis zu vier Jahre) rückwirkend für eine bereits bezahlte Bestattung geschehen. Manchmal werden die Kosten nicht in voller Höhe erstattet, beispielsweise wenn der Nachlass des Toten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann.

Als bestattungspflichtige Angehörige gelten in Berlin in absteigender Reihenfolge:

Ehegatt_in
volljährige Kinder
volljährige Enkel
Eltern
Großeltern
Geschwister

Das heißt auch: Nichtverheiratete Lebenspartner_innen, Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten sind in Berlin nicht bestattungspflichtig. Sie können keine Kostenerstattung beantragen. Gleiches gilt für nichtverwandte Freund_innen, Nachbar_innen oder Betreuer_innen. Wer ohne rechtliche Verpflichtung die Kosten einer Bestattung übernimmt, hat keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch das Sozialamt. Für Bezugspersonen, die nicht heiraten wollen oder können, ist diese Regelung ein großes Problem. Dann bleibt leider oft nur die Ordnungsbehördliche Bestattung.

Folgende Kosten werden bei der Sozialbestattung vom Sozialamt übernommen: Leichenschau, Friedhofsgebühren (inkl. 30 Minuten Feierhalle), Krematoriumsgebühren und Bestatterleistungen.

Die Wahl der Bestatter_in ist den Angehörigen überlassen. Einige Bestatter_innen nehmen eine Sozialbestattung allerdings nur an, wenn eine Kostenübernahme vom Sozialamt vorliegt. Andere Bestatter_innen nehmen Sozialbestattungen gar nicht an. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar, denn die Bestatter_innen bekommen für ihre Arbeit eine Pauschale von 1570 EUR, die folgende Leistungen einschließt: Sarg, Ausstattung des Sarges, Einbettung, Überführungswagen, zwei Überführungen, Aufbewahrung, Redner, Organist, Ausschmückung der Trauerhalle, Blumen und allgemeine Verwaltungstätigkeiten. Im Gesetzestext heißt es: „Als angemessen gelten die Kosten und Gebühren für einfache, aber würdige Erd- oder Feuerbestattungen.“

Die in der Pauschale aufgeführten Leistungen weisen ohnehin auf eine veraltete Bestattungspraxis, die einem standardisierten Ablauf folgt und beispielsweise keine Abschiednahme vom toten Körper beinhaltet.

Unsere Aufgabe:

Menschen, die von Armut betroffen sind, haben ein Recht auf eine gute Bestattung ihrer Angehörigen. Wir setzen uns dafür ein, dass sie einen passenden Abschied gestalten können. Unsere Standardpreise sind so kalkuliert, dass wir die Sozialbestattungen umfänglich begleiten können, ohne daran verdienen zu müssen. Wir informieren die Angehörigen darüber, was mit begrenzten finanziellen Mitteln möglich ist. Wichtig ist: Ob eine Bestattung für den Trauerprozess hilfreich ist oder nicht, hängt nicht vom Geld ab.
Es ist sinnvoll, die Unterlagen für den Antrag beim Sozialamt nicht erst nach dem Tod zusammenzustellen. Nachfolgend ist ein Link mit den erforderlichen Unterlagen.

Links:
Erforderliche Unterlagen für den Antrag beim Sozialamt

Musterantrag.pdf auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt

Ausführungsvorschrift.pdf über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (AV-Soz-Bestattungskosten)

Seebestattung Berlin

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Wer Zugehörige, die kein Anrecht auf eine Sozialbestattung haben, finanziell unterstützen will, ist eingeladen zu spenden: https://www.paypal.me/thanatosbestattung 

Transparente Preise    Checkliste im Trauerfall

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